Raumplanung
Bei der Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung ist der Name Programm: Die Fachstelle befasst sich mit der Stadt- und Landschaftsplanung der Gemeinde Davos. Wie sollen sich Siedlungsgebiete entwickeln? Welche Freiräume sind wichtig für Davos? Bleibt das Dorflädeli erhalten? Welche nachhaltigen Lösungen gibt es für leerstehende Areale in der Gemeinde? Wie können Siedlung und Verkehr nachhaltig aufeinander abgestimmt werden?
Die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt die Davoser Regierung (Kleiner Landrat) und das Parlament (Grosser Landrat) in städtebaulichen und raumplanerischen Belangen. Zudem steht sie der Gemeinde Davos sowie ihrer Bevölkerung bei raumplanerischen Fragen beratend zur Seite.
Weitere Informationen sowie alle aktuellen öffentlichen Mitwirkungen und Teilrevisionen finden Sie auf www.mitwirken-davos.ch.
Vielfältiger Aufgabenbereich
Die Gemeinde Davos ist vielfältig. Sie umfasst die höchstgelegene Stadt in den Alpen genauso wie ausgedehnte Wiesen, idyllische Seen, Seitentäler und Berggipfel. Davos ist ein Ort für Sport, Natur, Bildung, Kultur sowie Kongresse und wird von Einheimischen wie Tourist:innen gleichermassen geschätzt.
So vielfältig die Gemeinde, so unterschiedlich und oft auch widersprüchlich sind die Nutzungsansprüche an ihren Boden. Hier setzt die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung an. Sie koordiniert die verschiedenen Anliegen und formuliert Ziele für die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Sie erarbeitet entsprechende Planungen und schlägt Massnahmen zur Umsetzung vor. Von übergeordneten Aufgaben und langfristigen Perspektiven bis hin zu Projekten der Stadt-, Quartier- und Arealentwicklung, setzt sich die Fachstelle mit den verschiedenen Ebenen der Raumentwicklung auseinander. Dabei steht die qualitative Entwicklung im Zentrum. Die qualitative Stadtentwicklung orientiert sich an dem Davoser Qualitätssystem für Baukultur.
Erarbeitung von Grundlagen
Dabei erarbeitet die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung richtungsweisende und behördenverbindliche Grundlagen wie Leitbilder, Richtpläne und Konzepte, mit denen Ziele für die räumliche Entwicklung von grösseren Gebieten, Quartieren oder der ganzen Gemeinde aufeinander abgestimmt werden.
Mit Areal- und Quartierplänen wird detailliert geregelt, wie Areale bebaut und gestaltet werden sollen. Sie sind im Unterschied zu Leitbildern, Richtplänen und Konzepten für die Grundeigentümer verbindlich und ergänzen die baurechtliche Grundordnung.
Baurechtliche Grundordnung
In der baurechtlichen Grundordnung werden die allgemeingültigen Planungs- und Bauvorschriften definiert, insbesondere bezüglich der Siedlungsentwicklung. Die baurechtliche Grundordnung beinhaltet die Themenbereiche Stadtstruktur, Landschaft, Mobilität, Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Energie, Nachhaltigkeit und Freizeit. Zudem sorgt sie für eine optimale Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus folgenden Komponenten:
LIS
Das Land Informations System der Gemeinde Davos finden Sie hier.
Aufgrund des kantonalen Richtplans und der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung in einem Kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) aufzuzeigen. Ein KrL ist ein strategisches Instrument, das die räumlichen Zielsetzungen eines Ortes konkretisiert und aktiv mit der längerfristigen räumlichen Entwicklung auseinandersetzt.
Aufgrund des kantonalen Richtplans und der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung in einem Kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) aufzuzeigen. Ein KrL ist ein strategisches Instrument, das die räumlichen Zielsetzungen eines Ortes konkretisiert und aktiv mit der längerfristigen räumlichen Entwicklung auseinandersetzt.
Seit der letzten Gesamtrevision der Ortsplanung, welche am 4. März 2001 vom Stimmvolk angenommen wurde, haben sich die gesetzlichen Grundlagen wesentlich geändert. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz hat der Bund die Weichen der Siedlungsentwicklung neu festgelegt. Siedlungen sollen besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden. Auch die Gemeinde Davos ist dazu angehalten, ihre Ortsplanung zu revidieren.
Seit der letzten Gesamtrevision der Ortsplanung, welche am 4. März 2001 vom Stimmvolk angenommen wurde, haben sich die gesetzlichen Grundlagen wesentlich geändert. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz hat der Bund die Weichen der Siedlungsentwicklung neu festgelegt. Siedlungen sollen besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden. Auch die Gemeinde Davos ist dazu angehalten, ihre Ortsplanung zu revidieren.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist ein Agglomerationsprogramm (AP), das die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie die Landschaftsplanung wirkungsvoll aufeinander abstimmt. Mit Beschluss vom Grossen Landrat vom 14. Dezember 2023 wird nun eine Eingabe des Agglomerationsprogramms beim Bund erarbeitet.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist ein Agglomerationsprogramm (AP), das die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie die Landschaftsplanung wirkungsvoll aufeinander abstimmt. Mit Beschluss vom Grossen Landrat vom 14. Dezember 2023 wird nun eine Eingabe des Agglomerationsprogramms beim Bund erarbeitet.
Die Gemeinde Davos, die Rhätische Bahn AG (RhB), die Davos Klosters Bergbahnen AG (DKB) und die Immobiliengenossenschaft Konsum Davos entwerfen ein gemeinsames Zukunftsszenario: Die vier Partner haben sich darauf geeinigt, die Variante «Verschiebung Bahnhof Davos Dorf» um 400 m Richtung Zentrum weiterzuverfolgen.
Die Gemeinde Davos, die Rhätische Bahn AG (RhB), die Davos Klosters Bergbahnen AG (DKB) und die Immobiliengenossenschaft Konsum Davos entwerfen ein gemeinsames Zukunftsszenario: Die vier Partner haben sich darauf geeinigt, die Variante «Verschiebung Bahnhof Davos Dorf» um 400 m Richtung Zentrum weiterzuverfolgen.
Seit der Einführung des neuen Raumplanungsgesetzes und der damit verbundenen Verdichtung steigt der Druck auf die Landschaft und die Freiräume. Öffentliche Freiräume sind Räume, wie Pärke, Plätze, Strassen, aber auch Kultur- und Landschaftsräume, welche für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Sie haben eine wichtige Bedeutung für die qualitative Stadtentwicklung und wirken als Orte der Begegnung.
Seit der Einführung des neuen Raumplanungsgesetzes und der damit verbundenen Verdichtung steigt der Druck auf die Landschaft und die Freiräume. Öffentliche Freiräume sind Räume, wie Pärke, Plätze, Strassen, aber auch Kultur- und Landschaftsräume, welche für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Sie haben eine wichtige Bedeutung für die qualitative Stadtentwicklung und wirken als Orte der Begegnung.
Die Um- und Neustrukturierung von Gebieten in der Gemeinde Davos stehen ganz im Zeichen der qualitativen Innenentwicklung und der Wohnraumstrategie. Wie zum Beispiel die Arealentwicklung des leerstehenden Valbella Areals, die Überbauung des Areals Färbi oder des Parsennparkplatzes im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortszentrum Davos Dorf.
Die Um- und Neustrukturierung von Gebieten in der Gemeinde Davos stehen ganz im Zeichen der qualitativen Innenentwicklung und der Wohnraumstrategie. Wie zum Beispiel die Arealentwicklung des leerstehenden Valbella Areals, die Überbauung des Areals Färbi oder des Parsennparkplatzes im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortszentrum Davos Dorf.
Der Kleine Landrat hat am 15. August 2023 seine Wohnraumstrategie verabschiedet. Durch gutes Zusammenspiel der auf dem Wohnungsmarkt beteiligten Akteur:innen soll auf die anhaltende Verknappung des Wohnraumangebots reagiert und eine positive Bevölkerungsentwicklung ermöglicht werden. Die zunehmende Attraktivität von Davos als Wohnort, die Herausforderung des demografischen Wandels und die anhaltende Teuerung erfordern dabei gezielte Massnahmen zur Sicherung von Wohnraum für Ortsansässige und zum Erhalt einer vielfältigen Bevölkerungsstruktur.
Der Kleine Landrat hat am 15. August 2023 seine Wohnraumstrategie verabschiedet. Durch gutes Zusammenspiel der auf dem Wohnungsmarkt beteiligten Akteur:innen soll auf die anhaltende Verknappung des Wohnraumangebots reagiert und eine positive Bevölkerungsentwicklung ermöglicht werden. Die zunehmende Attraktivität von Davos als Wohnort, die Herausforderung des demografischen Wandels und die anhaltende Teuerung erfordern dabei gezielte Massnahmen zur Sicherung von Wohnraum für Ortsansässige und zum Erhalt einer vielfältigen Bevölkerungsstruktur.