Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung
Bei der Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung ist der Name Programm: Die Fachstelle befasst sich mit der Stadt- und Landschaftsplanung der Gemeinde Davos. Wie sollen sich Siedlungsgebiete entwickeln? Welche Freiräume sind wichtig für Davos? Bleibt das Dorflädeli erhalten? Welche nachhaltigen Lösungen gibt es für leerstehende Areale in der Gemeinde? Wie können Siedlung und Verkehr nachhaltig aufeinander abgestimmt werden?

Die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt die Davoser Regierung (Kleiner Landrat) und das Parlament (Grosser Landrat) in städtebaulichen und raumplanerischen Belangen. Zudem steht sie der Gemeinde Davos sowie ihrer Bevölkerung bei raumplanerischen Fragen beratend zur Seite.

Weitere Informationen sowie alle aktuellen öffentlichen Mitwirkungen und Teilrevisionen finden Sie auf www.davos-gestalten.ch.

Vielfältiger Aufgabenbereich
Die Gemeinde Davos ist vielfältig. Sie umfasst die höchstgelegene Stadt in den Alpen genauso wie ausgedehnte Wiesen, idyllische Seen, Seitentäler und Berggipfel. Davos ist ein Ort für Sport, Natur, Bildung, Kultur sowie Kongresse und wird von Einheimischen wie Tourist:innen gleichermassen geschätzt.

So vielfältig die Gemeinde, so unterschiedlich und oft auch widersprüchlich sind die Nutzungsansprüche an ihren Boden. Hier setzt die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung an. Sie koordiniert die verschiedenen Anliegen und formuliert Ziele für die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Sie erarbeitet entsprechende Planungen und schlägt Massnahmen zur Umsetzung vor. Von übergeordneten Aufgaben und langfristigen Perspektiven bis hin zu Projekten der Stadt-, Quartier- und Arealentwicklung, setzt sich die Fachstelle mit den verschiedenen Ebenen der Raumentwicklung auseinander. Dabei steht die qualitative Entwicklung im Zentrum. Die qualitative Stadtentwicklung orientiert sich an dem Davoser Qualitätssystem für Baukultur.

Erarbeitung von Grundlagen
Dabei erarbeitet die Fachstelle Stadt- und Landschaftsplanung richtungsweisende und behördenverbindliche Grundlagen wie Leitbilder, Richtpläne und Konzepte, mit denen Ziele für die räumliche Entwicklung von grösseren Gebieten, Quartieren oder der ganzen Gemeinde aufeinander abgestimmt werden.

Mit Areal- und Quartierplänen wird detailliert geregelt, wie Areale bebaut und gestaltet werden sollen. Sie sind im Unterschied zu Leitbildern, Richtplänen und Konzepten für die Grundeigentümer verbindlich und ergänzen die baurechtliche Grundordnung.

Baurechtliche Grundordnung
In der baurechtlichen Grundordnung werden die allgemeingültigen Planungs- und Bauvorschriften definiert, insbesondere bezüglich der Siedlungsentwicklung. Die baurechtliche Grundordnung beinhaltet die Themenbereiche Stadtstruktur, Landschaft, Mobilität, Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Energie, Nachhaltigkeit und Freizeit. Zudem sorgt sie für eine optimale Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.

Die baurechtliche Grundordnung besteht aus folgenden Komponenten:

  • Zonenplan (ZP)
  • Genereller Gestaltungsplan (GGP)
  • Genereller Erschliessungsplan (GEP)
  • Baugesetz

LIS
Das Land Informations System der Gemeinde Davos finden Sie hier. 

Zugehörige Objekte