
Einbürgerung
Über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Bürgerrat. Der Entscheid wird zusammen mit den Akten dem kantonalen Amt übermittelt, welches bei Vorliegen sämtlicher Einbürgerungsvoraussetzungen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration beantragt. Die Einbürgerung bzw. der Erwerb des Schweizer, des Kantons- und des Gemeinde-Bürgerrechts findet statt, wenn die zuständigen Instanzen von Gemeinde, Kanton und Bund positiv entschieden haben.
Zu den Webseiten des Amts für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden
Bündner Bürger, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, und Schweizer Bürger, die das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, wenden sich für Information und Beratung sowie das entsprechende Gesuch direkt an die Bürgergemeinde.
Zuständiges Amt: Bürgergemeinde
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgergemeinde | 081 416 40 08 | buergergemeinde.davos@bluewin.ch |