Ausnahmebewilligung Wintersperre Dischma (PKW)

Die Zufahrt ins Dischmatal ist jeweils vom 20. Dezember bis 31. März von 10:30 bis 14:30 Uhr nur mit einer Spezialbewilligung gestattet.

Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Personen mit direktem Bezug zum Dischma (Anwohner:innen, Arbeiter:innen und Feriengäste) sowie Fahrten des öffentlichen Verkehrs und Notfallfahrten.

Berechtigte Personen können ab Ende November den Saisonbewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen. Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei (Samstag/Sonntag) eine Tagesbewilligung beim Vorzeigen Ihres Mietvertrags. Bei der Abholung von Tagesbewilligungen müssen die Ferienadresse und das KFZ Nummernschild angegeben werden.

Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung.

 

Ausnahmebewilligungen Sertig (Car/LKW)

Personentransporte

  • Tagsüber werden höchstens zwei und zwischen 21:00 und 06:30 Uhr (ausserhalb des VBD-Fahrplans) höchstens vier Bewilligungen erteilt.
  • Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
  • Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem VBD-Wendeplatz abgestellt werden.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen und die Maximalbreite höchstens  2.55 Meter betragen.
  • Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.

Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen

  • Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen betragen.
  • Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
  • Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.

Kreuzungen mit Fahrzeugen

  • Da die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind, darf für das Kreuzen mit anderen Fahrzeugen die Fahrbahn nicht verlassen werden.

Winterausrüstung

  • Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.

 

Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp

Bewilligungsbefreit sind Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen und Alpungen, soweit diese tatsächlich mit deren Bewirtschaftung in Zusammenhang stehen, sowie Transporte von erlegtem Schalenwild.

Bewilligungspflichtige Strassenbenützung

  • Fahrzeuge von Grundeigentümer:innen, Pächter:innen und Mieter:innen für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
  • Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp
  • Fahrzeuge behinderter Personen
  • Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen

Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:

Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge: CHF 50.00
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild: CHF 25.00
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge: CHF 10.00. Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab Ausstellungsdatum maximal drei Tage gültig.

Die Bewilligung ist nicht übertragbar und muss im Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden.

Wintersperre Dischma
Wintersperre Dischma

Zugehörige Objekte