Polizei
Die Gemeinde hat polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Darunter fallen zum Beispiel die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, strafbaren Handlungen und drohenden Gefahren jeder Art nachzugehen, Fehlbare zu verzeigen und bei Unglücksfällen bestmögliche Hilfe zu leisten.
Die genannten Polizeiaufgaben hat die Gemeinde der Kantonspolizei übertragen, die mit einem Polizeiposten beim Bahnhof Davos Platz präsent ist. Weitere polizeiliche Aufgaben werden von der Gemeindepolizei ausgeführt, beispielsweise die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Parkplatzbewirtschaftung sowie gewerbe- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben.
Der Aufgabenbereich der Gewerbepolizei beinhaltet die Bereiche Kutscherei, Camping, Taxi, Hunde, Fischerei etc. Am Schalter des Ordnungsamtes werden unter anderem Bewilligungen für Veranstaltungen, Marktstände und für die Nutzung öffentlichen Grundes erteilt, Parkkarten ausgegeben, Hundemarken abgegeben oder auch Fischereipatente zum Verkauf angeboten.
Zu den Webseiten der Kantonspolizei Graubünden
Kontakt
Fahrbewilligungen Dischma, Sertig, Wiesen
Ausnahmebewilligung Wintersperre Dischma (PKW)
Die Zufahrt ins Dischmatal ist jeweils vom 20. Dezember bis 31. März von 10:30 bis 14:30 Uhr nur mit einer Spezialbewilligung gestattet.
Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Personen mit direktem Bezug zum Dischma (Anwohner:innen, Arbeiter:innen und Feriengäste) sowie Fahrten des öffentlichen Verkehrs und Notfallfahrten.
Berechtigte Personen können ab Ende November den Saisonbewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen. Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei (Samstag/Sonntag) eine Tagesbewilligung beim Vorzeigen Ihres Mietvertrags. Bei der Abholung von Tagesbewilligungen müssen die Ferienadresse und das KFZ Nummernschild angegeben werden.
Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung.
Ausnahmebewilligungen Sertig (Car/LKW)
Personentransporte
- Tagsüber werden höchstens zwei und zwischen 21:00 und 06:30 Uhr (ausserhalb des VBD-Fahrplans) höchstens vier Bewilligungen erteilt.
- Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem VBD-Wendeplatz abgestellt werden.
- Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen und die Maximalbreite höchstens 2.55 Meter betragen.
- Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.
Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen
- Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen betragen.
- Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
- Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.
Kreuzungen mit Fahrzeugen
- Da die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind, darf für das Kreuzen mit anderen Fahrzeugen die Fahrbahn nicht verlassen werden.
Winterausrüstung
- Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.
Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp
Bewilligungsbefreit sind Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen und Alpungen, soweit diese tatsächlich mit deren Bewirtschaftung in Zusammenhang stehen, sowie Transporte von erlegtem Schalenwild.
Bewilligungspflichtige Strassenbenützung
- Fahrzeuge von Grundeigentümer:innen, Pächter:innen und Mieter:innen für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
- Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp
- Fahrzeuge behinderter Personen
- Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen
Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:
Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge: CHF 50.00
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild: CHF 25.00
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge: CHF 10.00. Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab Ausstellungsdatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und muss im Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden.
Fischereipatente
Fischeriepatente Davosersee und Kanton Graubünden
Die Fischereipatente sind ab 14.tem Altersjahr beim Einwohneramt im Rathaus Davos erhältlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der Website der Gemeinde Davos.
Kantonale Fischerpatente können ausserhalb der Öffnungszeiten, z.B. an den Wochenenden, im Online Shop, bei Ettinger Sport, Promenade 153, 7260 Davos Dorf, bei Davos Destinations Organsation in Klosters während der jeweiligen Öffnungszeiten, oder beim Fischereiaufseher Herrn Thomas Reidt in Klosters, Tel. 079 566 35 05, bezogen werden.
Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Für die Bootsfischerei am Davosersee gelten zudem folgende Auflagen des Amts für Natur und Umwelt:
Verordnung über die Benützung des Davosersees und des Schwarzsees mit Booten
Frühlings- und Herbstmarkt Davos
Termin: Ende Mai / Anfang Oktober
Ort: Seehofseeli
Zweimal jährlich verkaufen Marktfahrer:innen rund um das Seehofseeli von Socken über Haushaltszubehör und günstige Kleidungsstücke viele Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Auch Kleinkunstgegenstände oder die ein oder andere Trouvaille kann man hier beim Stöbern finden, ebenso wie Informationen über einheimische Vereine. Die Besucherinnen und Besucher kommen an verschiedenen Ständen auch kulinarisch auf ihre Kosten: Sei es beim Genuss von Magenbrot, Bratwürsten oder einheimischen Spezialitäten.
Daten für den Warenmarkt Davos 2024
Dienstag, 27. Mai 2025
Dienstag, 7. Oktober 2025
Weitere Informationen zum Schweizerischen Marktverband finden Sie unter www.marktverband.ch.
Fuhrhalterwesen
Die Kontrollen der Kutschen werden durch eine externe Werkstatt durchgeführt.
Fundbüro
Anfragen über verlorengegangene Gegenstände können über die Webseite der Gemeinde Davos oder telefonisch unter 081 414 30 30 eingeholt werden.
CH-Handys, registrierte KABA Schlüssel sowie KESO- und SEA-Schlüssel werden direkt vom Fundbüro abgeklärt und vermittelt.
Fundsachen im Wert von unter CHF 1'000.- werden ein Jahr aufbewahrt, solche mit einem Wert von über CHF 1'000.- fünf Jahre. Die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholten Fundsachen werden sporadisch versteigert oder verkauft, der Ertrag geht an soziale Institutionen der Gemeinde Davos. Kleider und Brillen werden nach Ablauf der Aufbewahrungszeit diversen Institutionen gespendet.
Fundsachen abholen oder abgeben
Gefundene Gegenstände können während der Öffnungszeiten im Fundbüro abgegeben werden.
Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während den Öffnungszeiten im Fundbüro abholen. Sie haben sich auszuweisen, eine festgelegte Gebühr zu bezahlen und einen Finderlohn von 10% des Warenwertes zu entrichten.
Gewerbepolizei
- Marktpolizei
- Taxikonzessionen
- Kutschenkonzessionen (Fuhrhalterwesen)
- Preisüberwachung
Zweck der PBV (Preisbekanntgabeverordnung) vom 11. Dezember 1978 ist die Vergleichbarkeit von Preisen und die Vermeidung irreführender Preisangaben. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Preisbekanntgabe am Ort des Angebots und in der Werbung vorschriftsgemäss erfolgt.
Mobile Heizungen
Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 1. Januar 2011 in Kraft) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotheizungen) für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer Vignette versehen sein.
Die Vignetten können beim Ordnungsamt bezogen werden.
Motorfahrrad-Kontrollschilder und Vignetten
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Strassenverkehrsamt als Ausgabestelle für Vignetten und Kontrollschilder für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes zuständig. Weitere Infos zum Bezug finden Sie hier.
Strassenverkehrsamt GR
Buchhaltung / Motorfahrräder
Ringstrasse 2
7001 Chur
Öffentlicher Grund
Eine Bewilligung wird zum Beispiel für folgende Veranstaltungen benötigt:
- Aufstellen eines Verkaufstandes
- Aufstellen eines Informationsstandes zur Unterschriftensammlung (auch für karitative Zwecke)
- Durchführen einer Kundgebung (auch politische)
- Flyer verteilen
- Strassenmusik / Strassenmaler / Strassenartist
- Anwerben von Dienstleistungen / Beitritt zu ideellen Organisationen
- Einsatz von Lautsprechern / Tonwiedergabegeräten
Das Gesuch muss mindestens zwei Wochen vor dem Anlass beim Ordnungsamt Davos eingereicht werden. Für Veranstaltungen in der Zone für besondere Sportveranstaltungen und Anlässe (Bolgen, Bünda und Stilli) sind die Gesuche mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.
Das Ordnungsamt gibt Ihnen gerne am Schalter oder telefonisch Auskunft.
Ordnungsbussen
Wir verstehen Ihren Unmut und es ist für Sie bestimmt ärgerlich, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Für Fragen in Bezug auf die Übertretung kann die Person, die die Busse ausgestellt hat, Auskunft erteilen. Allgemeine Informationen zu den Bussen erhalten Sie in der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung.
Die Polizei hinterlässt beim Fahrzeug einen Bussenzettel, auf dem sich ein QR-Code und eine Nummer befinden – der/die Bussenempfänger/in kann den QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet scannen und gelangt dadurch direkt auf das Online-Bussenportal. Alternativ kann das Online-Bussenportal via bussen.gr.ch aufgerufen werden. Nach der Eingabe der QR-Bussennummer und dem korrekten Kontrollschild werden die Details der Busse angezeigt.
Die Bezahlung der Busse kann über den digitalen Weg mittels Mastercard, Visa oder Twint erfolgen. Eine andere Möglichkeit ist das Warten auf die Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein. Diese ist kostenlos und wird Ihnen postalisch von der Kantonspolizei Graubünden zugestellt.
Parkierung und Parkkarten
Fahrzeuglenker:innen, welche ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkfeldern parkieren, können über parkingpay.ch eine digitale Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresparkkarte lösen. Parkingpay ist nach einer kostenlosen Registrierung über das Internet oder eine mobile App zu bedienen. Eine kurze Anleitung finden Sie unten im Bereich Dokumente.
Preise:
Wochenparkkarten CHF 45.00
Monatsparkkarten CHF 65.00
Halbjahresparkkarten CHF 300.00
Jahresparkkarten CHF 500.00
Das permanente Parkieren auf öffentlichen Parkfeldern ist an folgende Ausnahmen geknüpft:
- Nachtparkverbot vom 1.11. – 30.04. von 3.00 – 7.00 Uhr
- Signalisierte Veranstaltungen
- Parkhäuser Langlaufzentrum und Arkaden
- Bahnhofareale Davos Dorf und Platz sowie die Parkplätze hinter dem Rathaus, beim Spar Davos Dorf, bei den Bergbahnen und beim Spital
- Privatparkplätze
- Ununterbrochenes Parkieren von mehr als drei Tagen
Eine detaillierte Liste aller verfügbaren Parkplätze inkl. Maximalparkdauer und Parkgebühren sowie weiteren Informationen finden Sie im Parkplatzkonzept im Bereich Dokumente.
Serviceparkkarten
Für Betriebe in Davos, welche Serviceleistungen durch Handwerker:innen mit wechselndem Arbeitsplatz anbieten, besteht die Möglichkeit, Serviceparkkarten für CHF 300.00 pro Jahr zu beziehen. Serviceparkkarten werden vom Ordnungsamt nur für Fahrzeuge mit zwei permanenten Firmenbezeichnungen von je 30cm x 50cm ausgehändigt. Eine Serviceparkkarte ist während den Arbeitstagen Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr gültig.
CAR/BUS/LKW Parkkarten
Tagesparkkarte CHF 25.00 (nur Parkplatz Panorama)
Wochenparkkarte CHF 150.00 (nur Parkplatz Panorama)
Halbjahresparkkarte CHF 750.00 (nur Parkplatz Panorama)
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Weitere Parkmöglichkeiten gibt es im Parkhaus beim Einkaufscenter Coop, Bahnhof Platz.
Informationen: Hausabwart, Tel. 081 413 75 77
Pilzkontrolle
Die Pilzkontrolle der Gemeinde Davos steht interessierten Pilzsammlern von Juli bis September zur Beurteilung der gesammelten Pilze zur Verfügung. Für Pilze, die nicht in den Handel gebracht werden, ist die Pilzkontrolle unentgeltlich. Pilze, die die Kontrollstelle passiert haben, können als einwandfrei bezeichnet werden.
Als von der Gemeinde eingesetzte Pilzkontrolleurin ist Frau Maria Roffler-Montanaro tätig. Die Pilzkontrollen werden ausserhalb der Schonzeit (1.-10. jeden Monats) immer mittwochs von 16:30 bis 17:30 Uhr und samstags von 18:00 bis 19:00 Uhr stattfinden.
Standort der Pilzkontrollstelle:
Villa Vecchia, Jörg-Jenatsch-Strasse 1,
7260 Davos Dorf
Frau Roffler-Montanaro steht nach Vereinbarung auch an ihrem Wohnort für Kontrollen zur Verfügung: Rätikonstrasse 15, 7302 Landquart / Tel. 081 322 54 60 oder 078 629 10 53.
Taxi
Begriff
Das Taxigesetz regelt den gewerbsmässigen Personen- und Gepäcktransport mit Motorfahrzeugen ohne feste Route oder Fahrplan.
Bewilligungspflicht
Wer auf Stadtgebiet einen Taxibetrieb führen möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung (Taxibewilligung), die auf schriftliches Gesuch hin vom Kleinen Landrat Davos erteilt wird.
Verantwortlichkeit
Die Inhaber:innen einer Betriebsbewilligung sind verpflichtet, für einen sicheren und einwandfreien Taxibetrieb und die Einhaltung der Vorschriften zum Taxiwesen zu sorgen.
Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass in ihrem Betrieb nur Taxilenker:innen beschäftigt werden, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Sie haben das Fahrpersonal über die gesetzlichen Rechte und Pflichten zu instruieren und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | 081 414 30 30 | gemeindepolizei@davos.gr.ch |
Ordnungsamt | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |