Pflanzen & Pilze
Die Schweiz zählt rund 3000 wildlebende Farn- und Blütenpflanzen, wovon etwa ein Drittel auch im Gebiet der Gemeinde Davos vorkommt.
Schutz der Alpenflora
Die Pflanzen zeigen sich an den verschiedensten Natur- und Kulturstandorten, sei es auf Berggipfeln, am Wasser, in Mähwiesen oder am Strassenrand. In artenreichen Lebensräumen können oft über 80 Arten auf kleiner Fläche gezählt werden.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz fordert Massnahmen, welche verhindern sollen, dass einheimische Pflanzenarten aussterben. Eine dieser Massnahmen ist der strikte Schutz besonders gefährdeter Arten. Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos sind die folgenden Arten geschützt:
Mannsschild (alle Arten), Gletscher-Nelke, Pracht-Nelke, Sonnentau (alle Arten), Himmelsherold, Alpen-Mannstreu, Türkenbund, Orchideen (alle Arten), Braungrünstieliger Streifenfarn, Keilblättriger Streifenfarn, Straussblütige Glockenblume, Echter Seidelbast, Wollgras (alle Arten), Schwalbenwurzenzian, Edelweiss, Fieberklee, Fettblatt (alle Arten), Aurikel.
Das unberechtigte Pflücken, Ausgraben oder Beschädigen dieser Pflanzen ist untersagt. Auch die nicht geschützten Alpenpflanzen dürfen weder massenhaft gepflückt noch ausgegraben, ausgerissen oder kommerziell verwertet werden. Vertiefte Informationen enthält das Merkblatt „Schutz der Alpenflora“.
Das Sammeln wildwachsender Pflanzen zu Erwerbszwecken bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde. Das Sammeln von Beeren, Tee- und Heilkräutern im ortsüblichen Umfange sind ausgenommen, soweit es sich nicht um geschützte Arten handelt.
Pflanzenschutzgebiet Flüelaberg
Im Gebiet Flüelaberg (Plandarstellung siehe unter "Publikationen") gilt strikter Pflanzenschutz. Hier ist jedes Pflücken, Ausgraben und Ausreissen wildwachsender Pflanzen aller Arten untersagt. Das Pflücken von Beeren und das Sammeln von Pilzen sind jedoch gestattet.
Kontakt
Berglistutz 1
7270 Davos Platz 1
Tel. 081 414 30 88
Fax 081 414 30 89
bauamt@davos.gr.ch
Pilzkontrolle
Die Pilzkontrolle der Gemeinde Davos steht interessierten Pilzsammlern von Juli bis September zur Beurteilung der gesammelten Pilze zur Verfügung. Für Pilze, die nicht in den Handel gebracht werden, ist die Pilzkontrolle unentgeltlich. Pilze, die die Kontrollstelle passiert haben, können als einwandfrei bezeichnet werden.
Als von der Gemeinde eingesetzte Pilzkontrolleurin ist Frau Maria Roffler-Montanaro tätig. Die Pilzkontrollen werden ausserhalb der Schonzeit (1.-10. jeden Monats) immer mittwochs von 16:30 bis 17:30 Uhr und samstags von 18:00 bis 19:00 Uhr stattfinden.
Standort der Pilzkontrollstelle:
Villa Vecchia, Jörg-Jenatsch-Strasse 1,
7260 Davos Dorf
Frau Roffler-Montanaro steht nach Vereinbarung auch an ihrem Wohnort für Kontrollen zur Verfügung: Rätikonstrasse 15, 7302 Landquart / Tel. 081 322 54 60 oder 078 629 10 53.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Fachstelle Umwelt | 081 414 30 88 | bauamt@davos.gr.ch |
Ordnungsamt | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |