Kulturförderung
Die Vorgaben in Bezug auf die Förderung kultureller Veranstaltungen, resp. für die Zusage von Beiträgen aus dem Kulturfonds, sind im Gemeindegesetz über die Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung in der Landschaft Davos (DRB 86) definiert.
Die Förderung von Kultur und Kunst soll insbesondere folgende Ziele erreichen:
- Eine Vielfalt des Kulturangebots in Davos
- Die Pflege und Unterstützung des lokalen Brauchtums
- Die Begünstigung des Schaffens einheimischer Kunst- und Kulturschaffender
Voraussetzungen zur Kulturförderung
Die Kulturkommission der Gemeinde Davos vergibt jährlich eine bestimmte Summe an Förderbeiträgen für das Kunst- und Kulturschaffen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Das Projekt/Die Veranstaltung dient mindestens einem der oben aufgeführten Ziele
- Das Projekt/Die Veranstaltung oder der/die Kulturschaffende weist einen Bezug zu Davos auf
- Das Projekt/Die Veranstaltung muss allen Interessierten zugänglich sein
- Gesuche für einen einmaligen Förderbeitrag sind rechtzeitig vor der Realisierung des Projektes bzw. der Durchführung der Veranstaltung einzureichen
- Es gelten folgende Eingabefristen für nachfolgende Sitzungen der Kulturkommission:
15. Januar, 15. März, 5. Juni, 15. August, 15. Oktober
Notwendige Unterlagen für ein Fördergesuch
Ein Gesuch muss zwingend folgende Unterlagen beinhalten:
- Kontaktdaten der eingebenden und verantwortlichen Person(en)
- Beschrieb/Dossier (Konzept, Zeitplan/Zeithorizont, Informationen über Mitwirkende, Biographien, Referenzen, Resonanz, Quellenangaben, Bezug zu Davos)
- Finanzierungsplan mit detailliertem Budget (Einnahmen, Ausgaben, Eigenleistungen, Mittelbeschaffung, Fundraising, Gelder Dritter, Erlös)
Mögliche Beurteilungskriterien
Die Höhe der Fördergelder wird anhand von verschiedenen möglichen qualitativen und quantitativen Beurteilungskriterien festgelegt.
Qualitative Beurteilungskriterien
- Ausdruck/Gestaltung
- Innovation
- Kontinuität
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ausstrahlung und Resonanz
- Kooperationen und Nutzung von Synergien (Kultur, Bildung, Forschung, Tourismus etc.)
Quantitative Beurteilungskriterien
- Budgetierter Aufwand
- Budgetierter Erlös
- Eigenleistungen (finanziell oder Freiwilligenarbeit)
- Bekanntgabe und Anteil der Finanzierung über Dritte/Fundraising
- Zeitplan/Zeithorizont
Ausschlusskriterien
Einzelprojekte/Einzelveranstaltungen von Institutionen, die bereits jährlich ausgerichtete kommunale Strukturbeiträge erhalten, werden nur dann zusätzlich unterstützt, wenn sich die Projekte/Veranstaltungen ausserhalb des Grundauftrags positionieren und ein ausserordentlicher Beitrag gemäss den Förderkriterien gerechtfertigt ist.
Ausgeschlossen sind zudem:
- Projekte/Veranstaltungen ohne Bezug zu den oben genannten Zielen und Voraussetzungen der Kulturförderung
- Projekte/Veranstaltungen ohne erkennbaren Bezug zu Davos
- Kunstausstellungen in privaten Galerien
- Geschlossene Veranstaltungen
Leistungsvereinbarungen für wiederkehrende Gesuche
Institutionen mit einem jährlich wiederkehrenden Programm oder einem Ganzjahresprogramm, deren einzelne Projekte/Veranstaltungen die Ziele der Kulturförderung der Gemeinde Davos erfüllen, können eine Leistungsvereinbarung beantragen. Leistungsvereinbarungen werden für wiederkehrende Gesuche ab einem Förderbeitrag von CHF 5’000 pro Jahr vorgesehen.
Einreichen eines Gesuches
Vollständige Gesuche sind unter Berücksichtigung der genannten Kriterien der Kulturförderung vorzugsweise mittels Online-Formular (abrufbar unter Online-Dienste: Gemeinde Davos - Gesuchsformular zur Förderung von kulturellen Projekten) oder alternativ per Email oder Post an folgende Adresse zu richten:
fachstellekultur@davos.gr.ch,
Fachstelle Kultur, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
Verpflichtung bei einer Gesuchbewilligung
Mit einer Gesuchbewilligung besteht für die eingebenden und verantwortlichen Personen die Verpflichtung, im Gegenzug entweder das Logo "Davos Kultur" auf ihren Kommunikationskanälen zu verwenden oder die Kulturkommission der Gemeinde Davos namentlich zu erwähnen.
Kreativfonds für neue, innovative Kulturprojekte
Zur Förderung neuer, innovativer Kulturprojekte (Kreativfonds) wird dem Kulturfonds bis mindestens 2024 ein jährlicher Beitrag von CHF 100'000 gewährt. Weitere Informationen und Kriterien für Gesuchstellende sind auf der Webseite der Gemeinde Davos unter "Vergaberichtlinien für Gelder zugunsten innovatirver, neuer Projekte: Gemeinde Davos - Vergaberichtlinien für Gelder zugunsten innovativer, neuer Projekte (Kreativfonds) abrufbar.
Landwasserpreis
Als Anerkennung von besonderen Verdiensten zur Förderung, Schaffung oder Pflege von Kunst, Kultur und Brauchtum verleiht die Kulturkommission der Gemeinde Davos in der Regel alle zwei Jahre den Landwasserpreis. Das Preisgeld beträgt Fr. 6‘000. Weitere Informationen zum Landwasserpreis sind auf der Webseite der Gemeinde Davos unter "Verleihung des Landwasserpreises": Herrn (gemeindedavos.ch) abrufbar.
Preis zur Förderung neuer Kulturtalente
Zur Förderung von neuen Talenten aus Kunst und Kultur verleiht die Kulturkommission der Gemeinde Davos in der Regel alle zwei Jahre Kulturförderpreise. Die Kulturkommission entscheidet über die Anzahl und Höhe der Förderpreise. Die Fördersumme beträgt insgesamt CHF 6'000, der maximale Beitrag pro Förderpreis CHF 4'000. Weitere Informationen zum Preis sind auf der Webseite der Gemeinde Davos unter "Preis zur Förderung neuer Kulturtalente": Herrn (gemeindedavos.ch) abrufbar.
News
Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Stand am |
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86 | Gemeindegesetz über die Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung in der Landschaft Davos | 1. Januar 2021 |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Kultur | 081 414 33 43 | fachstellekultur@davos.gr.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturkommission |