
Drittmeldepflicht
Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tagen oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden. Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 081 414 30 20 | ewk@davos.gr.ch |