Benötigen Sie einen Einheimisch-Ausweis für diverse Vergüngstigungen?

 

Sie können den Einheimisch-Ausweis im Online-Schalter oder am Schalter der Bevölkerungsdienste beantragen. Aufgrund der Umstellung wird nun immer ein neuer Einheimisch-Ausweis ausgestellt. Sollte es sich bei Ihrem bestehenden Einheimisch-Ausweis (roter Ausweis) um eine Verlängerung handeln, kann dies leider nicht berücksichtigt werden und es wird ein neuer ausgestellt, welcher kostenpflichtig CHF 10.- ist. 

Für den Bezug im online Schalter wird ein Bürgerkonto benötigt. 

Die Erstausstellung kostet CHF 10.-.

Mit dem Einheimisch-Ausweis erhalten Sie in folgenden Bereichen Vergünstigungen:

  • Bergbahnen Abonnement, Davos Klosters Bergbahnen
  • Adventure Park
  • Eistraum
  • Hallenbad eau-la-la
  • VBD
  • Loipenpass
  • KidsCard
  • Diverse weitere Geschäfte

 

Der Einheimisch-Ausweis dient zum Bezug von Einheimischen-Angeboten. Er hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und kann maximal 4 weitere Jahre verlängert werden. Der Ausweis verliert seine Gültigkeit mit Datum vom Wegzug aus der Gemeinde Davos. Dieses Dokument ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis). Missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist strafbar.

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