
Beglaubigung von Unterschriften und Kopien (Grundbuchamt)
Beglaubigungen können auf der Gemeindekanzlei oder dem Grundbuchamt Davos vorgenommen werden.
Es werden Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien erstellt.
Unterschrift beglaubigen
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen. Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen.
Fotokopie beglaubigen
Das Original ist mitzunehmen. Die zu beglaubigende Fotokopie wird vor Ort angefertigt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Die Erstellung von Beglaubigungen ist gebührenpflichtig gemäss Art. 10 der Verordnung über die Notariatsge-bühren (BR 210.370)
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 414 31 00 | gba@davos.gr.ch |