
Stockwerkeigentum: Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundung
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen den entsprechenden Vertragsentwurf. Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen und zur Eintragung ins Grundbuch anmelden. Beispiele von Verträgen:
Begründung von Stockwerkeigentum
Rechtlich gesehen ist Stockwerkeigentum ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Anstelle von Stockwerkeigentum wird vielfach auch der Ausdruck Eigentumswohnung verwendet.
Parzellierung / Vereinigung / Grenzänderung
Eine Bodenparzelle kann durch eine Anmeldung und gestützt auf eine Vermessungsmutation des Grundbuchgeometers in zwei oder mehrere selbständige Parzellen aufgeteilt werden.
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 414 31 00 | gba@davos.gr.ch |