Erneuerungswahlen und Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 29. November 2020, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Kontakt
- Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
- Beschreibung
Total ist an diesem Abstimmungssonntag über 5 Vorlagen zu befinden:
- 2 eidgenössische Volksinitiativen
- 1 kommunale Wahlvorlage (2. Wahlgang Landammann)
- 2 kommunale Sachvorlagen
Es gelangen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung.
- Ergebnis
Bekanntgabe der Ergebnisse
- Eidgenössische Abstimmungsvorlagen: Die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Davos werden um 13:30 Uhr an die Standeskanzlei Graubünden übermittelt und auf den Gemeindewebseiten aufgeschaltet.
- Kommunale Abstimmungsvorlagen: Die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Davos werden um 14:00 Uhr an die regionalen und lokalen Medien übermittelt und auf den Gemeindewebseiten aufgeschaltet.
- Kommunale Wahl zum Landammann, 2. Wahlgang: Die Wahlergebnisse der Gemeinde Davos werden um 15:30 Uhr auf den Gemeindewebseiten aufgeschaltet. In der Grossen Stube (Anlass ist nicht öffentlich) wird Landratspräsident Hanspeter Ambühl vor den Medienvertretern dem neu gewählten Landammann das Amtsgelübde abnehmen.
Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)
Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
- Beschreibung
Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung von einheitlichen internationalen Standards beteiligt und Massnahmen zu deren Umsetzung getroffen. Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen jedoch zu wenig weit. Deshalb lancierten sie die Konzernverantwortungsinitiative, welche für Schweizer Unternehmen neue gesetzliche Verpflichtungen vorsieht.
Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Sie müssen falls nötig Massnahmen ergreifen sowie Bericht erstatten. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Sie haften dann nicht, wenn sie beweisen können, dass sie die Sorgfaltsprüfungspflichten eingehalten haben. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vor. Verstösse werden mit Busse bestraft. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.
Vorlagen
Vorlage
1'836
2'186
- Leer
- 25
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 6'785
- Stimmbeteiligung
- 59.9%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Bund 29-11-2020 (PDF, 392.75 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 29-11-2020 |
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Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
- Beschreibung
Wie die meisten Länder ist auch die Schweiz an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Einerseits produzieren Schweizer Unternehmen Waffen oder Bestandteile davon. Andererseits finanzieren Schweizer Investoren in- und ausländische Kriegsmaterialproduzenten mit. Für Kriegsmaterial gelten hierzulande strenge Vorschriften. Die Herstellung und der Export sind bewilligungspflichtig. Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Personenminen sind verboten. Sie dürfen weder hergestellt, noch darf mit ihnen gehandelt werden. Und es ist verboten, die Produktion solcher Waffen zu finanzieren (Finanzierungsverbot).
Dieses Finanzierungsverbot geht dem Initiativkomitee zu wenig weit. Es will die Finanzierung von sämtlichem Kriegsmaterial verbieten. So dürfte beispielsweise auch die Herstellung von Sturmgewehren, Panzern und deren Bestandteilen nicht mehr finanziert werden. Das Verbot soll neben der Kreditvergabe an Kriegsmaterialproduzenten auch den Besitz ihrer Aktien umfassen sowie den Besitz von Anlageprodukten wie Fonds, die Aktien dieser Produzenten enthalten. Vom Verbot betroffen wären die Schweizerische Nationalbank, die Stiftungen, die AHV/IV und die Pensionskassen. Zudem soll sich die Schweiz weltweit dafür einsetzen, dass dieses Finanzierungsverbot auch für Banken und Versicherungen gilt. Wirtschaftlich tangiert wären nicht nur Rüstungskonzerne, sondern auch Zulieferbetrie be, darunter viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).
Vorlagen
Vorlage
1'508
2'460
- Leer
- 48
- Ungültig
- 27
- Stimmberechtigte
- 6'785
- Stimmbeteiligung
- 59.6%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Bund 29-11-2020 (PDF, 392.75 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 29-11-2020 |
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Kommunale Vorlagen
Tieferer Mehrwertabgabesatz bei Einzonungen im besonderen öffentlichen Interesse
- Beschreibung
Werden Grundstücke eingezont, so sieht das kantonale Gesetz eine Mehrwertabgabe von 30 % vor, die sich auf die Wertsteigerung des Grundstücks aufgrund der Einzonung bezieht. Ist eine Einzonung mit einem besonderen öffentlichen Interesse verbunden, kann diese Mehrwertabgabe der Förderung und tatsächlichen Umsetzung eines Projekts zuwiderlaufen. Bei besonders sinnvollen Projekten soll der Kleine Landrat deshalb eine tiefere Mehrwertabgabe zwischen 20 und 30 % verfügen können. Da diese Bestimmung im kommunalen Baugesetz verankert werden muss, ist die vorgesehene Volksabstimmung zur Gesetzesanpassung notwendig.
In der Präambel zur neuen Verfassung der Gemeinde Davos ist festgehalten, dass "günstige Voraussetzungen für Volk und Arbeit zu schaffen" eine vorrangige Zielsetzung ist. Zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung, die Arbeitsplätze – am besten hochqualifizierte Arbeitsplätze – schaffen, finden sich praktisch in jedem Programm der Davoser Parteien und im Forderungskatalog zahlreicher Interessensorganisationen. Davos als abgelegener Ort in den Alpen, fernab von Flugplätzen, Autobahnen und Eisenbahnknotenpunkten hat im Standortwettbewerb um Neuansiedlungen nicht die besten Bedingungen. Deshalb müssen bei möglichen Ansiedlungen von neuen Arbeitsplätzen alle Möglichkeiten der Förderung solcher Projekte zur Verfügung stehen. Die kantonalen Vorgaben zur Mehrwertabgabe lassen eine Förderung von Einzonungen im besonderen öffentlichen Interesse mit einer Senkung des Abgabesatzes zu. Kleiner Landrat und Grosser Landrat möchten den vorliegenden Spielraum bei der Mehrwertabgabe nutzen. Dazu benötigt es einen zusätzlichen Artikel im kommunalen Baugesetz, der nun der Gemeindeabstimmung unterbreitet wird. Einen Verzicht auf diese Möglichkeit, den Mehrwertabgabesatz bei wichtigen volkswirtschaftlichen Projekten senken zu können, kann sich die Gemeinde Davos eigentlich gar nicht leisten.
Vorlagen
Vorlage
2'543
947
- Leer
- 154
- Ungültig
- 44
- Stimmberechtigte
- 6'603
- Stimmbeteiligung
- 55.85%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 (PDF, 1.91 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 |
Kommunale_Volksabstimmung29.11.2020_Sachabstimmungen.pdf (PDF, 30.53 kB) | Download | 1 | Kommunale_Volksabstimmung29.11.2020_Sachabstimmungen.pdf |
Wasserrechtsverleihung an die Bergbahnen Rinerhorn AG für die Nutzung der Wasserkräfte des Rieberbachs und des Leidbachs
- Beschreibung
Die Bergbahnen Rinerhorn AG beabsichtigt, den Energiebedarf für die technische Beschneiung, den Seilbahntransport und weitere Betriebsaufgaben (Restaurant, Verkauf, Administration) mit einem Kleinkraftwerk selbst herzustellen. Wichtige, bereits vorhandene Infrastrukturen wie Wasserfassungen, Wasserleitungen und Steuerungsanlagen, die für die bestehende Beschneiungsanlage in früheren Jahren erstellt wurden, können für die Energieherstellung mitverwendet werden. Um das Projekt zu verwirklichen, benötigt die Bergbahnen Rinerhorn AG eine Konzession bzw. die notwendigen Wasserrechte, um den beiden Bächen Rieberbach und Leidbach Wasser für die ganzjährige Energieherstellung entnehmen zu dürfen. Für Konzessionserteilungen ist das Stimmvolk zuständig.
Das Projekt der Bergbahnen Rinerhorn AG, für betriebliche Zwecke die notwendige Energie selbst in erneuerbarer Form herzustellen, ist grundsätzlich sympathisch und entspricht dem Zeitgeist. Wenn sich ein solches Projekt betriebswirtschaftlich rechnet und ökologisch unbedenklich ist, dann kann von einem Vorzeigeprojekt gesprochen werden. Die betriebswirtschaftlichen Aspekte sind Sache der Bergbahnen Rinerhorn AG, die ökologischen Aspekte wurden mit einem Gutachten geprüft. Die beiden Bäche befinden sich im Einzugsgebiet des Skigebiets und ein Teil ihres Wassers wird in der Wintersaison bereits für die Beschneiung genutzt. Neu soll das Wasser ganzjährig genutzt werden können, wobei die Restwassermengen, die aus ökologischen Gründen permanent in den Gewässern verbleiben müssen, festgelegt sind. Kleiner Landrat und Grosser Landrat sind einstimmig zur Beurteilung gelangt, dass dieses Projekt als Ganzes dem Davoser Tourismus gut ansteht und richtungsweisend ist.
Vorlagen
Vorlage
3'315
471
- Leer
- 66
- Ungültig
- 27
- Stimmberechtigte
- 6'603
- Stimmbeteiligung
- 58.75%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 (PDF, 1.91 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 |
Kommunale_Volksabstimmung29.11.2020_Sachabstimmungen.pdf (PDF, 30.53 kB) | Download | 1 | Kommunale_Volksabstimmung29.11.2020_Sachabstimmungen.pdf |
Kommunale Wahlen
Erneuerungswahlen 2020, Wahl Landammann, 2. Wahlgang
Beschreibung
Die Erneuerungswahlen für die Davoser Behörden fanden am 27. September 2020 statt. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 wurden die Behörden neu gewählt. So konnten die vier Sitze für den Kleinen Landrat, die 17 Sitze für den Grossen Landrat und die vier Sitze für den Schulrat wiederbelegt werden.
Bei der Wahl zum Landammann (Gemeindepräsident) konnte der freie Sitz jedoch nicht belegt werden. Alle Kandidaten erreichten mit ihrer Stimmenzahl das notwendige absolute Mehr nicht. Es wird deshalb ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei welchem das relative Mehr gilt. Das heisst, derjenige Kandidat, der in absoluten Zahlen am meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist als neuer Landammann gewählt.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Name | |||
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Erneuerungswahlen 2020, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, öffentlich kandidierende Personen in der Übersicht (PDF, 41.2 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen 2020, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, öffentlich kandidierende Personen in der Übersicht |
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 (PDF, 1.91 MB) | Download | 1 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 29-11-2020 |
Gemeinde Davos, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, Ergebnis (PDF, 1.48 MB) | Download | 2 | Gemeinde Davos, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, Ergebnis |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erneuerungswahlen 2020, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, öffentlich kandidierende Personen in der Übersicht (PDF, 41.2 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen 2020, Wahl Landammann, 2. Wahlgang, öffentlich kandidierende Personen in der Übersicht |