Erneuerungswahlen und Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 27. September 2020
- Kontakt
- Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
- Beschreibung
Erneuerungswahlen:
Die Behörden der Gemeinde Davos werden jeweils für eine Legislatur, das heisst eine Amtsdauer von vier Jahren, gewählt. Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2020. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Behörden neu gewählt werden. Zu diesem Zweck finden die Erneuerungswahlen statt.
In vier separat durchzuführenden Wahlen werden der Landammann (Gemeindepräsident), die übrigen vier Mitglieder des Kleinen Landrates (Gemeinderegierung), die siebzehn Mitglieder des Grossen Landrats (Gemeindeparlament) sowie die vier vom Volk zu bestimmenden Mitglieder des Schulrats gewählt.
Anfangs September wird durch die Post ein Couvert mit Wahlprospekten der Kandidatinnen und Kandidaten der Erneuerungswahlen in alle Davoser Haushaltungen verteilt. Dieser unadressierte Versand enthält lediglich Wahlprospekte. Ebenfalls anfangs September wird durch die Post zudem das offizielle Wahlmaterial (Stimmrechtsausweis, offizielle Wahlinformation, Wahl- und Stimmzettel) zugestellt. Dieser Versand ist wie üblich persönlich adressiert. Ab Zustellung des Couverts mit dem offiziellen Wahlmaterial ist die briefliche Wahl möglich.
Volksabstimmung:
2 Abstimmungsvorlagen auf kommunaler Ebene, keine Abstimmungsvorlagen auf kantonaler Ebene (Kanton Graubünden), 5 Abstimmungsvorlagen auf eidgenössischer Ebene.
- Ergebnis
Bekanntgabe der Wahlresultate am Abstimmungssonntag vom 27.09.2020:
In früheren Wahljahren wurden die Wahlergebnisse an einer Veranstaltung («Bsatzig») im Kongresszentrum präsentiert. Die neu gewählten Behörden hatten sich an dieser Veranstaltung zum ersten gemeinsamen Foto zusammengefunden und dem neu gewählten Landammann wurde das Gelübde abgenommen. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Epidemie wird diese Veranstaltung nicht stattfinden können. Die detaillierten Wahlergebnisse werden stattdessen auf dieser Webseite, voraussichtlich ca. um 17:00 Uhr, aufgeschaltet. Die Abstimmungsergebnisse werden bereits früher publiziert, voraussichtlich ca. um 14:00 Uhr.
Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)
Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
- Beschreibung
Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt die Personenfreizügigkeit. Sie erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren; für Schweizerinnen und Schweizer gilt dasselbe in Bezug auf die EU. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gehört zu sieben bilateralen Abkommen, die die Schweiz und die EU als Paket ausgehandelt haben (Bilaterale I). Die Bilateralen I ermöglichen der Schweizer Wirtschaft einen direkten Zugang zum europäischen Markt. Wird das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel). Aufgrund der Coronakrise wurde die Personenfreizügigkeit vorübergehend eingeschränkt.
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
Vorlagen
Vorlage
1'710
2'832
- Leer
- 32
- Ungültig
- 23
- Stimmberechtigte
- 6'775
- Stimmbeteiligung
- 67.85%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 (PDF, 909.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 |
Bund_27.09.2020.pdf (PDF, 293.86 kB) | Download | 1 | Bund_27.09.2020.pdf |
Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)
- Beschreibung
Das eidgenössische Jagdgesetz macht den Kantonen Vorgaben, welche Wildtiere geschützt sind, welche Tierarten gejagt werden dürfen und wann Schonzeiten gelten. Das heutige Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in unserem Land; an einigen Orten sind Rudel entstanden. Wölfe verletzen und töten immer wieder Schafe und Ziegen. Diese Angriffe und das Auftauchen von Wölfen in Dorfnähe beschäftigen die örtliche Bevölkerung und die zuständigen Behörden. Das Parlament hat deshalb die Regeln im Umgang mit dem Wolf angepasst und das Jagdgesetz revidiert. Naturschutzverbände haben dagegen das Referendum ergriffen.
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.
Vorlagen
Vorlage
2'818
1'712
- Leer
- 50
- Ungültig
- 27
- Stimmberechtigte
- 6'775
- Stimmbeteiligung
- 68%
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 (PDF, 909.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 |
Bund_27.09.2020.pdf (PDF, 293.86 kB) | Download | 1 | Bund_27.09.2020.pdf |
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
- Beschreibung
Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer steht ihnen für jedes Kind ein Abzug von 6500 Franken vom Einkommen zu. Lassen sie ihr Kind etwa in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen, weil sie arbeiten, so kommt für diese Drittbetreuung noch ein Abzug von maximal 10 100 Franken pro Kind hinzu. Auf Bundes- und Kantonsebene sind weitere Abzüge möglich.
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10100 auf 25000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zu- gleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kan to ne an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Pro zent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.
Vorlagen
Vorlage
1'703
2'677
- Leer
- 85
- Ungültig
- 36
- Stimmberechtigte
- 6'775
- Stimmbeteiligung
- 66.44%
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 (PDF, 909.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 |
Bund_27.09.2020.pdf (PDF, 293.86 kB) | Download | 1 | Bund_27.09.2020.pdf |
Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)
- Beschreibung
Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter hingegen haben von Gesetzes wegen Anrecht auf einen oder zwei freie Tage.
Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Vorlagen
Vorlage
2'343
2'135
- Leer
- 53
- Ungültig
- 28
- Stimmberechtigte
- 6'775
- Stimmbeteiligung
- 67.29%
- Ebene
- Bund
- Art
- Gegenvorschlag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 (PDF, 909.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 |
Bund_27.09.2020.pdf (PDF, 293.86 kB) | Download | 1 | Bund_27.09.2020.pdf |
Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
- Beschreibung
Die Schweiz überwacht, schützt und verteidigt ihren Luftraum mit Kampfflugzeugen. Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen oder bereits veraltet. Sie müssen um das Jahr 2030 herum ausser Betrieb genommen werden. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Menschen in der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen.
Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.
Vorlagen
Vorlage
2'578
1'950
- Leer
- 51
- Ungültig
- 26
- Stimmberechtigte
- 6'775
- Stimmbeteiligung
- 67.97%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 (PDF, 909.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-09-2020 |
Bund_27.09.2020.pdf (PDF, 293.86 kB) | Download | 1 | Bund_27.09.2020.pdf |
Kommunale Vorlagen
Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos
- Beschreibung
Ein Initiativkomitee reichte am 30. August 2019 die Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos ein. Feuerwerk abzubrennen soll inskünftig verboten werden. Es soll jedoch zwei Ausnahmen geben: Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane könnten bewilligungsfrei abgebrannt werden. Grosse Feuerwerke wären auch erlaubt, jedoch dürften diese nur anlässlich von Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung gezündet werden und benötigten eine Ausnahmebewilligung, die zwischen 1'000 und 3'000 Franken kosten würde.
Grosser Landrat und Kleiner Landrat anerkennen, dass es nachvollziehbare Gründe für und gegen Feuerwerke gibt. Sie lehnen die Volksinitiative aber ab, weil die Gründe nicht schwer genug wiegen, dass der Bevölkerung ein solch grundsätzliches Verbot aufzuerlegen wäre, Feuerwerk nicht mehr abbrennen zu dürfen.
Vorlagen
Vorlage
3'338
1'124
- Leer
- 30
- Ungültig
- 16
- Stimmberechtigte
- 6'598
- Stimmbeteiligung
- 68.32%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Kommunale_Volksabstimmung_27.09.2020_003.pdf (PDF, 30.38 kB) | Download | 1 | Kommunale_Volksabstimmung_27.09.2020_003.pdf |
Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos
- Beschreibung
Ein Initiativkomitee reichte am 22. August 2019 die Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos ein. Auf mindestens einem zentralen Standort in Davos sollen neue Wohnungen zur Kostenmiete entstehen. Dazu werden drei Grundstücke vorgeschlagen: Areal Parkplatz Metz (Talstrasse), Werkhof EWD (Riedstrasse 16) und der ehemalige Schlachthof (Bolgenstrasse 1).
Grosser Landrat und Kleiner Landrat weisen auf eine gegenwärtig starke Bautätigkeit in Davos hin, die in den vergangenen Jahren hunderte Wohnungen hervorgebracht hat. Eine Wohnungsknappheit besteht nachweislich nicht. Die aufgrund der Initiative verlangten öffentlichen Investitionen würden wirkungslos verpuffen. Grosser Landrat und Kleiner Landrat lehnen die Volksinitiative ab.
Vorlagen
Vorlage
2'008
2'382
- Leer
- 57
- Ungültig
- 26
- Stimmberechtigte
- 6'598
- Stimmbeteiligung
- 67.79%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Kommunale_Volksabstimmung_27.09.2020_003.pdf (PDF, 30.38 kB) | Download | 1 | Kommunale_Volksabstimmung_27.09.2020_003.pdf |
Kommunale Wahlen
Wahl Landammann
Beschreibung
Die Behörden der Gemeinde Davos werden jeweils für eine Legislatur, das heisst für eine Amtsdauer von vier Jahren, gewählt. Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2020. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Behörden neu gewählt werden. Zu diesem Zweck finden die Erneuerungswahlen statt.
In vier separat durchzuführenden Wahlen werden der Landammann (Gemeindepräsident), die übrigen vier Mitglieder des Kleinen Landrates (Gemeinderegierung), die siebzehn Mitglieder des Grossen Landrats (Gemeindeparlament) sowie die vier vom Volk zu bestimmenden Mitglieder des Schulrats gewählt.
Die Erneuerungswahlen werden im Rahmen einer ordentlichen Volksabstimmung durchgeführt.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht (PDF, 80.78 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht |
Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse (PDF, 5.85 MB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse |
Wahl Kleiner Landrat
Beschreibung
Die Behörden der Gemeinde Davos werden jeweils für eine Legislatur, das heisst für eine Amtsdauer von vier Jahren, gewählt. Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2020. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Behörden neu gewählt werden. Zu diesem Zweck finden die Erneuerungswahlen statt.
In vier separat durchzuführenden Wahlen werden der Landammann (Gemeindepräsident), die übrigen vier Mitglieder des Kleinen Landrates (Gemeinderegierung), die siebzehn Mitglieder des Grossen Landrats (Gemeindeparlament) sowie die vier vom Volk zu bestimmenden Mitglieder des Schulrats gewählt.
Die Erneuerungswahlen werden im Rahmen einer ordentlichen Volksabstimmung durchgeführt.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht (PDF, 80.78 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht |
Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse (PDF, 5.85 MB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse |
Wahl Grosser Landrat
Beschreibung
Die Behörden der Gemeinde Davos werden jeweils für eine Legislatur, das heisst für eine Amtsdauer von vier Jahren, gewählt. Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2020. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Behörden neu gewählt werden. Zu diesem Zweck finden die Erneuerungswahlen statt.
In vier separat durchzuführenden Wahlen werden der Landammann (Gemeindepräsident), die übrigen vier Mitglieder des Kleinen Landrates (Gemeinderegierung), die siebzehn Mitglieder des Grossen Landrats (Gemeindeparlament) sowie die vier vom Volk zu bestimmenden Mitglieder des Schulrats gewählt.
Die Erneuerungswahlen werden im Rahmen einer ordentlichen Volksabstimmung durchgeführt.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Legislative
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht (PDF, 80.78 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht |
Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse (PDF, 5.85 MB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse |
Erneuerungswahlen 2020, Nachzählung Grosser Landrat, Ergebnisse (PDF, 3.71 MB) | Download | 3 | Erneuerungswahlen 2020, Nachzählung Grosser Landrat, Ergebnisse |
Erneuerungswahlen 2020, Losziehung Grosser Landrat, Ergebnisse (PDF, 1.86 MB) | Download | 4 | Erneuerungswahlen 2020, Losziehung Grosser Landrat, Ergebnisse |
Wahl Schulrat
Beschreibung
Die Behörden der Gemeinde Davos werden jeweils für eine Legislatur, das heisst für eine Amtsdauer von vier Jahren, gewählt. Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2020. Für die kommende Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Behörden neu gewählt werden. Zu diesem Zweck finden die Erneuerungswahlen statt.
In vier separat durchzuführenden Wahlen werden der Landammann (Gemeindepräsident), die übrigen vier Mitglieder des Kleinen Landrates (Gemeinderegierung), die siebzehn Mitglieder des Grossen Landrats (Gemeindeparlament) sowie die vier vom Volk zu bestimmenden Mitglieder des Schulrats gewählt.
Die Erneuerungswahlen werden im Rahmen einer ordentlichen Volksabstimmung durchgeführt.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 (PDF, 193.92 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-09-2020 |
Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht (PDF, 80.78 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht |
Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse (PDF, 5.85 MB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht (PDF, 80.78 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen 2020, Kandidatinnen und Kandidaten in der Übersicht |
Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse (PDF, 5.85 MB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen 2020, Ergebnisse |
Erneuerungswahlen 2020, Nachzählung Grosser Landrat, Ergebnisse (PDF, 3.71 MB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen 2020, Nachzählung Grosser Landrat, Ergebnisse |
Erneuerungswahlen 2020, Losziehung Grosser Landrat, Ergebnisse (PDF, 1.86 MB) | Download | 3 | Erneuerungswahlen 2020, Losziehung Grosser Landrat, Ergebnisse |