Die Davoser Gemeindeverfassung datierte vom 30. März 1919. Nach beinahe 100 Jahren sollte die Gemeinde Davos eine neue Verfassung erhalten. Ausserdem wurde, um die Verfassung von Regelungen zu entlasten, die nicht zwingend in eine Verfassung gehören, ein Gesetz über die politischen Rechte erarbeitet. Der Kleine Landrat verabschiedete die Entwürfe der beiden genannten Erlasse zuhanden einer Vernehmlassung.

Gegenstand
Totalrevision der Gemeindeverfassung und Erlass eines Gesetzes über die politischen Rechte

Vernehmlassungsfrist
13.06. - 31.08.2018

Ihre Stellungnahmen zu den nachfolgenden Unterlagen können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens 31. August 2018 bei der Gemeinde Davos, Kanzlei, Berglistutz 1, Postfach, 7270 Davos Platz 1, oder per E-Mail an kanzlei@davos.gr.ch einreichen. Für Auskünfte steht Ihnen Christina Hofer, juristische Mitarbeiterin der Gemeinde Davos, Tel. 081 414 30 40, gerne zur Verfügung.

Bezug der Vernehmlassungsunterlagen als PDF-Datei

Siehe nachfolgende Rubrik "Publikationen".

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