16. April 2025
Im Mai 2023 hat die Stimmbevölkerung der neuen Gewerbezone Gadastatt-Tanne zugestimmt. Nach der Genehmigung durch den Kanton und einer Machbarkeitsstudie, vergibt die Gemeinde Davos das Areal im Baurecht an einen Investor. Der Investor überbaut die Liegenschaft und vermietet die Gewerbeflächen an lokale Firmen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren ermittelt die Gemeinde Davos nun den passenden Investor.

In Davos wird mehr Gewerbefläche benötigt. Darum hat die Gemeinde Davos in Frauenkirch die neue Gewerbezone Gadastatt-Tanne gebildet. Die Stimmbevölkerung hat diesem Schritt am 14. Mai 2023 mit über 88 Prozent Ja-Anteil zugestimmt. Das Grundstück gehört der Gemeinde Davos und soll einem Investor im Baurecht zur Überbauung abgegeben werden. An das Baurecht wird die Bedingung geknüpft, dass der Investor die Gewerbeflächen zu marktüblichen Preisen an das lokale Gewerbe vermietet.

Der Investor kann auf dem Areal eine grosse Halle mit flexibler Raumgestaltung erstellen. So können die Gewerbeflächen optimal auf die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden abgestimmt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen kann der Investor den Neubau frei nach seinem Bedarf erstellen. Eine Machbarkeitsstudie zeigt, dass genügend Raum für über 2200 m2 Gewerbefläche und knapp 65 Parkplätze zur Verfügung steht. Für den auf dem Areal bestehenden Forstwerkhof sucht die Gemeinde Davos nach einem Alternativstandort, so dass dieser anschliessend zurückgebaut werden kann.

 

Zweistufiges Auswahlverfahren

Der passende Investor wird in einem zweistufigen Auswahlverfahren ermittelt. Im ersten Schritt können interessierte Investoren der Gemeinde Davos bis am 31. Mai 2025 ein indikatives Angebot unterbreiten. Anschliessend werden nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung in einer zweiten Runde weitere Details geklärt, bevor sich die Gemeinde Davos für einen Investor entscheidet. Die weiteren Details zum Auswahlverfahren werden auf der Website der Gemeinde Davos veröffentlicht.

Aufgrund des finanziellen Umfangs des Baurechts fällt der abschliessende Entscheid in die Kompetenz des Grossen Landrates. Verläuft alles nach Plan, kann der Grosse Landrat im Herbst 2025 über die Baurechtsvergabe entscheiden.

 

Details zur Ausschreibung

Zugehörige Objekte

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Ausschreibung Gewerbezone Gadastatt-Tanne (PDF, 197.96 kB) Download 0 Ausschreibung Gewerbezone Gadastatt-Tanne