Volksabstimmung und Ersatzwahl in den Schulrat
Informationen
- Datum
- 4. März 2018, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
- Abstimmungsurne/Gemeindebriefkasten Rathaus
- Kontakt
- Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)
Neue Finanzordnung 2021
- Beschreibung
- Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird dieses Recht bis Ende 2035 verlängert.
Vorlagen
Vorlage
2'792
395
- Leer
- 86
- Ungültig
- 20
- Stimmberechtigte
- 6'934
- Stimmbeteiligung
- 47.49 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Bund 04-03-2018 (PDF, 855.23 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 04-03-2018 |
Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»
- Beschreibung
- Die Initiative will die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abschaffen. Diese trägt heute entscheidend zur Finanzierung der SRG sowie von Lokalradios und Regional-TV mit Service-public-Auftrag bei.
Vorlagen
Vorlage
762
2'683
- Leer
- 10
- Ungültig
- 22
- Stimmberechtigte
- 6'934
- Stimmbeteiligung
- 50.14 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Bund 04-03-2018 (PDF, 855.23 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 04-03-2018 |
Kommunale Vorlagen
Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip
- Beschreibung
- Zum Zugang zu amtlichen Dokumenten gilt auf kommunaler Ebene aktuell das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt. Information und Akteneinsicht werden grundsätzlich derjenigen Person zugestanden, die ein besonderes Interesse nachweisen kann. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Öffentlichkeitsgesetzes in der Gemeinde Davos wird das Geheimhaltungsprinzip umgekehrt. Jeder Person soll neu das Recht eingeräumt werden, amtliche Dokumente einzusehen und von den öffentlichen Organen Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt jedoch nicht absolut. Das gesetzlich vermutete Zugangsrecht kann zum Schutz gerechtfertigter privater oder öffentlicher Interessen eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden. Ausserdem gehen Spezialbestimmungen betreffend Zugang zu amtlichen Dokumenten in anderen Erlassen dem Öffentlichkeitsprinzip vor.
Auf eidgenössischer Ebene wurde das Öffentlichkeitsprinzip bereits im Jahre 2006 eingeführt. Das kantonale Öffentlichkeitsgesetz (KGÖ, BR 171.000) wurde vom Grossen Rat am 19. April 2016 beschlossen und trat am 1. November 2016 in Kraft. Aufgrund einer Motion wurde das nun vorliegende Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, DRB 11; nachfolgend: ÖG) erarbeitet. Es orientiert sich stark am KGÖ, was für den Vollzug gewichtige Vorteile mit sich bringt, weil man auf kantonale Materialien, Rechtsprechung und Praxis zurückgreifen kann. Gleichzeitig nimmt das Gesetz auf die Besonderheiten in Davos Rücksicht und regelt gewisse Aspekte anders. Für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips sprechen insbesondere folgende Gründe:
– Verbesserung der demokratischen Mitwirkung: Der informierte Bürger kann seine Mitwirkungs- und politischen Rechte besser wahrnehmen und sich an der Meinungs- und Willensbildung beteiligen.
– Stärkung der Gewaltenteilung und -hemmung: Die geschaffene Transparenz ermöglicht die gegenseitige Kontrolle.
– Schaffen von Vertrauen, Akzeptanz und Bürgernähe: Die geschaffene Transparenz macht staatliches Handeln verständlicher und nachvollziehbarer.
Beim Bund, in fast allen Kantonen und in zahlreichen Gemeinden hat das Öffentlichkeitsprinzip bereits Einzug gehalten. Eine transparente staatliche Verwaltung entspricht dem modernen Zeitgeist. Der Systemwechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung hin zum Öffentlichkeitsprinzip soll auch in der Gemeinde Davos vollzogen werden. Wie in Art. 1 ÖG festgehalten, hat das Gesetz zum Ziel, die freie Meinungsbildung, die Wahrnehmung demokratischer Rechte und die Kontrolle staatlichen Handelns zu erleichtern sowie das Verständnis und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Gemeinde Davos zu stärken. Wird das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt, müssen im Anwendungsbereich jedoch Grenzen gesetzt werden. Es wurden im Gesetz diverse Ausnahmen vom unbeschränkten Zugang zu amtlichen Dokumenten formuliert, um gerechtfertigten privaten oder öffentlichen Interessen entsprechend Rechnung zu tragen. Im Ergebnis ist ein Regelwerk entstanden, das eine Balance zwischen dem Informationszugangsrecht auf der einen Seite und Anliegen wie jene des Schutzes der Privatsphäre oder der ungestörten Meinungs- und Willensbildung von öffentlichen Organen auf der anderen Seite gefunden hat.
Vorlagen
Vorlage
2'388
320
- Leer
- 118
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 6'769
- Stimmbeteiligung
- 42 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 04-03-2018 (PDF, 1.8 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 04-03-2018 |
Resultat_kommunale_Abstimmung_04_03_2018.pdf (PDF, 23.24 kB) | Download | 1 | Resultat_kommunale_Abstimmung_04_03_2018.pdf |
Kommunale Wahlen
Ersatz eines Mitgliedes des Schulrates
Beschreibung
Es ist ein neues Mitglied des Schulrates für den Rest der laufenden Amtsdauer, das heisst bis Ende des Jahres 2020, zu wählen. Gewählt ist, wer das absolute Mehr sowie am meisten Stimmen erreicht hat. Folgende Kandidaturen wurden bislang öffentlich bekannt gegeben:
- Rebekka Gadmer-Mathis (SVP)
- Linda Zaugg (SP)
Ergebnis
Absolutes Mehr nicht erreicht
Linda Zaugg 716
Vereinzelte 68
gültige Kandidatenstimmen 1'571
- Anzahl Stimmberechtigte
- 6'769
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft Gemeinde 04-03-2018 (PDF, 1.8 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 04-03-2018 |
Resultat_kommunale_Abstimmung_04_03_2018.pdf (PDF, 23.24 kB) | Download | 1 | Resultat_kommunale_Abstimmung_04_03_2018.pdf |