Die verschiedenen Bautätigkeiten sowie das Sicherheitsdispositiv haben Auswirkungen auf den Öffentlichen Verkehr, für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den motorisierten Individualverkehr.

Temporärbauten

Das neu eingeführte mehrstufige Phasensystem für den Aufbau der Temporärbauten hat sich bewährt. Es wird auch für das WEF-Jahrestreffen 2025 angewendet.

Aufbauphase 1

  • 16. bis 20. Dezember 2024
  • Erlaubt ist der Aufbau der Unterkonstruktionen und Aussenhüllen von Temporärbauten. Die Fassaden müssen ästhetisch geprüft sein und dürfen mit keinerlei Werbung versehen werden.
  • Der öffentliche Verkehr fährt nach regulärem Fahrplan.
  • Es gibt keine Umleitungen. Der Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.

Festtage und touristische Hochsaison

  • 21. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025
  • Es gilt ein striktes Bauverbot.

Aufbauphase 2

  • 8. bis 10. Januar 2025
  • Es dürfen nur Projekte gebaut werden, welche weder die Promenade noch das Trottoir beeinträchtigen. Der öffentliche Grund darf nur an wenig Stellen benutzt werden.
  • Der öffentliche Verkehr fährt nach regulärem Fahrplan.
  • Es gibt keine Umleitungen und die Promenade ist baustellenfrei. Der Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.

Aufbauphase 3

  • 13. bis 18. Januar 2025
  • Wo notwendig dürfen die Trottoirs sowie Teile der Strasse für den Aufbau genutzt werden.
  • Der öffentliche Verkehr fährt nach regulärem Fahrplan. Aufgrund der Bauarbeiten ist jedoch mit Verspätungen zu rechnen. Der Verkehrsdienst gewährt dem öffentlichen Verkehr den Vortritt.
  • Der Verkehrsdienst sorgt auf der Promenade für einen möglichst fliessenden Verkehr. Die Talstrasse ist in beide Richtungen befahrbar.

Der Abbau der Temporärbauten findet vom 24. bis 30. Januar 2025 statt.

 

Anmerkungen zu den offiziellen WEF-Bauten

Für den Auf- und Abbau von temporären Gebäuden, welche dem WEF als Hauptveranstalter selber dienen wie z.B. die Verkleidung des Kongresszentrums erteilt die Gemeinde, wo nicht anders möglich, Ausnahmebewilligungen in zeitlicher Hinsicht. Da es sich um vereinzelte Lokalitäten handelt, sind daraus für die Bevölkerung keine Einschränkungen zu erwarten.

 

Aufbauarbeiten zum Sicherheitsdispositiv

Um die für die Sicherheit benötigten baulichen Massnahmen rechtzeitig umzusetzen, sind diverse Aufbauarbeiten notwendig. In der ersten Januarwoche (6. bis 12. Januar 2025) konzentriert sich der Aufbau primär auf die Umgebung von Davos sowie die Gegend um den Davosersee. Das Ortszentrum ist erst in der zweiten Woche (13. bis 17. Januar 2025) betroffen.

 

Zufahrt nach Davos

Der aktuellen Strassenzustand wird auf strassen.gr.ch abgebildet. Auch die Staumeldungen via Google Maps können konsultiert werden.

 

Parkierung

Einige Wochen vor dem WEF wird eine aktuelle Verkehrsanordnung bezüglich Parkplätzen publiziert. Alle Parkplätze sind auch im Parkflowsystem der Gemeinde Davos abgebildet. Auf sämtlichen öffentlichen Aussenparkplätzen gilt zwischen 3 und 7 Uhr ein striktes Nachtparkverbot (vom 1. November bis 30. April).

 

Sicherheitszonen

Eine Übersichtskarte der Sicherheitszonen kann auf der Infoseite des WEF-Ausschusses abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zu den unterschiedlichen Zutrittsberechtigungen sowie die notwendigen Batches bzw. Stickers. Bei Fragen ist die Hotline der Kantonspolizei unter 081 257 58 01 erreichbar.

Zugehörige Objekte