Kundgebungen sind eine Form der Meinungsäusserung und sollen auch während des WEF-Jahrestreffens Platz haben können. Die Umstände verlangen aber Kooperationsgeist von allen Beteiligten.
Demonstration im Davoser Bubenbrunnenpark (beim Postplatz)

Meinungs- und Demonstrationsfreiheit

Die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde betrachten das Weltwirtschaftsforum als Ort des offenen Dialogs. Im Umfeld des WEF-Jahrestreffens soll auch die Auseinandersetzung mit kritischen Fragen zur Globalisierung und zur Entwicklung der Weltwirtschaft möglich sein. Die Behörden erwarten aber, dass die Sorgen, Argumente und Vorschläge der Kritikerinnen und Kritiker auf friedliche Art vorgetragen werden.

Die Behörden sind grundsätzlich bereit, auf Gesuch hin eine Kundgebung (Demonstration) oder Aktion (Performance) zu bewilligen. Voraussetzung bleibt, dass die notwendigen Auflagen zum Schutz von Menschen, Infrastruktur und Gebäuden eingehalten werden. Zur Durchführung einer Kundgebung sind detaillierte Absprachen zwischen den Organisatoren und den Behörden zu treffen. Dabei müssen die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung, der Ferien- und Tagesgäste sowie des Verkehrs berücksichtigt werden. Ein allfälliges Kundgebungsgesuch muss deshalb so früh als möglich gestellt werden.

Sollte es zu einer unbewilligten Demonstration kommen, würden die Behörden das Notwendige ergreifen, um im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Einheimischen und Gästen zu gewährleisten. Personen, die Straftaten verüben, werden konsequent verfolgt. Die Eingriffsschwelle der Polizei folgt der bewährten Praxis der vergangenen Jahre: Bei Rechtsbrüchen wird angemessen interveniert, um damit deutliche Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Die bewährte 3-D-Strategie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) soll deshalb auch künftig im Rahmen der Verhältnismässigkeit umgesetzt werden.

Bewilligungspflicht für Kundgebungen, Veranstaltungen und dergleichen

Gestützt auf Art. 3a des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden sowie Art. 7 des Landschaftsgesetzes über die Strassenpolizei verfügt der Kleine Landrat jährlich neu für die Durchführung von Kundgebungen, Veranstaltungen und dergleichen im Zeitraum des WEF-Jahrestreffens wie folgt:

  • Jegliche Kundgebungen, Veranstaltungen und dergleichen auf öffentlichem oder im Gemeingebrauch stehenden Grund bedürfen einer Bewilligung.
  • Gesuche um Bewilligungen sind in deutscher Sprache und auf offiziellem Formular mindestens 5 Tage vor dem gewünschten Termin der geplanten Durchführung, spätestens aber am Freitag vor dem WEF-Jahrestreffen, bis 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Davos mit E-Mail an kanzlei@davos.gr.ch einzureichen. Das offizielle Formular «Gesuch für die Bewilligung einer Kundgebung, einer Veranstaltung und dergleichen» kann auf dieser Webseite untenstehend unter der Rubrik «Publikationen» bezogen werden.
  • Gesuche, die nicht vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind, gelten als nicht eingereicht bzw. eine allenfalls darauf bereits erteilte Bewilligung würde widerrufen.

 

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