Die kurzfristige finanzielle Planung und Steuerung erfolgt mit dem jährlichen Budget, das sich auf Legislaturziele, Jahresziele und Finanzplan abstützt. Das Budget hat einen kurzfristigen Zeithorizont und umfasst ein Kalenderjahr.

Das Budget ist vom Parlament zu genehmigen und unterliegt bei unverändertem Steuerfuss gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. b) der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum. Unter dem untenstehenden Stichwort "Publikationen" können das aktuelle Budget sowie die Budgets der vergangenen Jahre (früher auch Voranschläge genannt) eingesehen und heruntergeladen werden.

Als Grundlage für die Gestaltung der Finanzpolitik erstellt der Kleine Landrat jährlich einen Finanzplan für mehrere Jahre (im Sinne einer rollenden Planung). Dieser enthält insbesondere eine Übersicht über

  • den zukünftigen Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung,
  • die voraussehbaren Investitionen,
  • die Entwicklung des Vermögens und der Schulden sowie wesentlicher Finanzkennzahlen.

Das Budget, aber auch der Finanzplan und somit die Mittelfristplanung, werden in der Regel in der Dezember-Sitzung vom Grossen Landrat beraten. Die unterbreiteten ausführlichen Informationen können in den Sitzungsunterlagen des Grossen Landrats eingesehen werden.

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