Die Gemeinde Davos umfasst total rund 12'200 Steuerpflichtige.

Diese sind (Stand 2020) aufgeteilt in

  • ca. 5'800 unselbstständig Erwerbende, Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner
  • ca. 520 selbstständig Erwerbende
  • ca. 80 Landwirtinnen und Landwirte
  • ca. 5'800 beschränkt Steuerpflichtige (Pflichtige mit Liegenschaftsbesitz in der Landschaft Davos)


Die Gemeinde Davos erhebt nach geltendem Landschaftssteuergesetz folgende Steuerarten:

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer (analog Grundstückgewinnsteuer Kanton)
  • Erbschaftssteuer
    (der Gemeindeanteil wird ab dem Steuerjahr 2021 durch die kantonale Steuerverwaltung erhoben)
  • Schenkungssteuer
    (der Gemeindeanteil wird ab dem Steuerjahr 2021 durch die kantonale Steuerverwaltung erhoben)
  • Handänderungssteuer (Grundbuchamt)
  • Liegenschaftssteuer
  • Tourismusförderungsabgabe


Zuständig für die Veranlagung von Spezialsteuern ist die kantonale Steuerverwaltung in Chur, Abteilung Spezialsteuer. Die Erhebung der Quellensteuer sowie die Besteuerung der juristischen Personen erfolgen nach kantonalen Gesetzen.

Der Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuern der Gemeinde Davos beläuft sich derzeit auf 103 % der einfachen Kantonssteuer. Gemäss dem Bündner Gemeinde- und Kirchensteuergesetz (GKStG) durften die Fraktionen bis längstens 2018 eine Fraktionssteuer erheben. Ab 2019 entfiel diese Steuer, ohne dass der Gemeindesteuerfuss angehoben wurde.

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