Abnahme des Amtsgelübdes von Statthalterin Valérie Favre Accola
Das Davoser Rechtsbuch sieht vor, dass noch in der zu Ende gehenden Amtsperiode der amtierende Landratspräsident dem künftigen Landammann das Amtsgelübde abnimmt, damit dieser dann in der neuen Amtsperiode den Behördenmitgliedern das Amtsgelübde abnehmen kann. Im Anschluss an die Wahl von Landammann Philipp Wilhelm vom 7. April 2024 wurde noch am Wahltag die Abnahme des Amtsgelübdes vollzogen.
Da Landammann Philipp Wilhelm an der ersten Sitzung des Kleinen Landrats vom 7. Januar 2025 und an der ersten Sitzung des Grossen Landrats vom 9. Januar 2025 voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen fehlen wird, würde diesfalls die Amtsgelübdeabnahme durch die Statthalterin (Gemeindevizepräsidentin) Valérie Favre Accola vollzogen werden. Damit sie dies gemäss den Bestimmungen des Davoser Rechtsbuches (DRB 10.11 Art. 8) ordnungsgemäss tun kann, wurde ihr heute das Amtsgelübde von Landratsvizepräsidentin Ladina Alioth abgenommen. Die Landratsvizepräsidentin kam zu diesem speziellen Einsatz, da der in erster Linie für diese Handlung vorgesehene Landratspräsident Claudio Rhyner ortsabwesend war.