Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 27. November 2016, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Kontakt
- Gemeindekanzlei
- Beschreibung
- Am Sonntag, 27. November 2016, gelangen keine kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)
Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
- Beschreibung
- Die Initiative will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Der Bund soll zudem dafür sorgen, dass weniger Energie verbraucht, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien gefördert werden.
Vorlagen
Vorlage
1'327
1'632
- Leer
- 9
- Ungültig
- 23
- Stimmberechtigte
- 6'915
- Stimmbeteiligung
- 43.25%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Bund 27-11-2016 (PDF, 270 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Bund 27-11-2016 |
Ergebnis eidgenoessische Abstimmung 27-11-2016.pdf (PDF, 243.32 kB) | Download | 1 | Ergebnis eidgenoessische Abstimmung 27-11-2016.pdf |
Kommunale Vorlagen
Zonen für besondere Sportveranstaltungen und Anlässe Bolgen, Bünda, Stilli (Teilrevision Ortsplanung und Teilrevision Baugesetz)
- Beschreibung
- In den Gebieten Bolgen, Bünda und Stilli werden Jahr für Jahr bestimmte Arbeiten ausgeführt, damit wichtige Sport- und Kulturanlässe stattfinden können. In den letzten Jahren gehen die Anforderungen der Veranstalter und die Vorstellungen von Anwohnern und Ferienwohnungsbesitzern vermehrt auseinander. Es stellte sich dabei heraus, dass die zonenrechtlichen Bestimmungen der Veranstaltungsareale nicht derart ausformuliert wurden, damit die heutigen Veranstaltungen rechtlich einwandfrei durchgeführt werden können. Dieser gemäss Kleinem Landrat und Grossem Landrat ernstzunehmende Handlungsbedarf soll nun mit dem Definieren einer «Zone für besondere Sportveranstaltungen und Anlässe» sowie mit der Unterstellung der drei Gebiete Bolgen, Bünda und Stilli unter diese Zone behoben werden.
Die Gebiete Bolgen, Bünda und Stilli sind aufgrund ihrer Lage – Topografie, Verkehrserschliessung und Nähe zum urbanen Raum – besonders geeignet als Veranstaltungsorte. Es bestehen zudem grosse Synergiemöglichkeiten mit der vorhandenen Bergbahninfrastruktur. Die Erfahrungen mit Veranstaltungen der vergangenen Jahrzehnte belegen diese Vorzüge. Es gilt, diese einmaligen Gebiete und ihre Vorteile zu bewahren.
Was ist ein internationaler Sommer- und Wintersportort ohne grosse Anlässe? Wird über diesen Ort noch gesprochen? Kleiner Landrat und Grosser Landrat sehen bedeutende Veranstaltungen als ein unverzichtbares Element eines erfolgreichen Tourismusortes an. In den letzten Jahren wird die Durchführung solcher Veranstaltungen aber spürbar schwieriger. Einerseits machen die internationalen Organisationen klare Vorschriften zur Qualitätssicherung an die Veranstaltungsorte, andererseits ist die Gemeinde mit vielfältigen Erwartungen seitens Anwohnern und Ferienwohnungsbesitzern konfrontiert, die den Gang an die Gerichte nicht scheuen. Wenn Davos weiterhin bedeutende Veranstaltungen durchführen will, dann sind Zonenvorschriften für Veranstaltungen und entsprechend ausgeschiedene Gebiete unumgänglich. Kleiner Landrat und Grosser Landrat haben deshalb diese Vorlage erarbeitet und ohne Gegenstimme beschlossen. Im vorangehenden, öffentlichen Mitwirkungsverfahren wurden die Stimmen der Anwohner und Ferienwohnungsbesitzer mitberücksichtigt. Die Vorlage ist somit bereit zur Abstimmung. Sie ist wesentlich für eine erfolgreiche Zukunft der Davoser Tourismuswirtschaft.
Vorlagen
Vorlage
2'534
302
- Leer
- 28
- Ungültig
- 24
- Stimmberechtigte
- 6'763
- Stimmbeteiligung
- 42.7%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 (PDF, 19.69 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 |
Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf (PDF, 127.2 kB) | Download | 1 | Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf |
Feriensiedlung Solaria (Teilrevision Ortsplanung)
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Beschreibung
- Die Feriensiedlung «Solaria» ist ein hotelähnlicher Beherbergungsbetrieb, der in der Ortsrandzone liegt. Obwohl dieser planungsrechtliche Umstand seit Jahrzehnten bekannt ist, wurde das Areal bei der letzten grossen Ortsplanungsrevision nicht mit dem in Davos üblichen «Bereich Hotels» überlagert. Dadurch gelten für die Feriensiedlung Solaria lediglich die Bestimmungen der zu Grunde liegenden Zone. In die Liegenschaften wurde in den vergangenen Jahren wiederholt investiert, nun sollen – der touristischen Nachfrage entsprechend – zusätzlich Aufenthaltsräume für Gäste errichtet werden. Damit diese hoteltypischen Räume planungsrechtlich einwandfrei gebaut werden dürfen, ist eine Überlagerung mit dem Bereich Hotels gemäss Art. 120 des Baugesetzes notwendig. Die dafür erforderliche Anpassung des Generellen Gestaltungsplans verlangt die Zustimmung der Davoser Stimmberechtigten.
Zur Basis eines funktionierenden Tourismusangebots gehören attraktive Beherbergungsbetriebe. Dazu gehört die Feriensiedlung Solaria. Damit diese bestimmte Aufenthaltsräume wie Rezeption, Räume für Anlässe oder für die Verpflegung einrichten kann, ist die Unterstellung der Solaria-Parzellen unter den Bereich Hotels notwendig. Damit wird die Feriensiedlung Solaria gleich wie andere Beherbergungsbetriebe behandelt, und der touristische Betrieb ist rechtlich explizit gesichert. Grosse Bauten oder besondere Lärmemissionen sind in der Solaria auch mit dem Bereich Hotels nicht möglich, denn es gelten nach wie vor ohne Abstriche die Vorschriften der zu Grunde liegenden Zonen. Kleiner Landrat und Grosser Landrat möchten, dass die Feriensiedlung Solaria gleich lange Spiesse bei der Erbringung touristischer Dienstleistungen erhält wie andere touristische Beherberger auch. Davos als funktionierender und erfolgreicher Tourismusort ist auf gesunde, funktionierende und erfolgreiche Beherbergungsbetriebe angewiesen. Deshalb ist es nicht etwa ein grosszügiger Entscheid, die «Solaria» in den Bereich Hotels einzuteilen, sondern eine notwendige Aufgabe. Unserer gemeinsamen tourismuswirtschaftlichen Zukunft geschuldet.
Vorlagen
Vorlage
2'311
442
- Leer
- 63
- Ungültig
- 23
- Stimmberechtigte
- 6'763
- Stimmbeteiligung
- 42.0%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 (PDF, 19.69 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 |
Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf (PDF, 127.2 kB) | Download | 1 | Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf |
Gewerbezone Sandgruoba, Frauenkirch (Teilrevision Ortsplanung)
- Beschreibung
- Das Kieswerkareal im Gebiet «Sandgruoba» dient verschiedenen Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Bauwirtschaft stehen: als Kieswerk, für die Bauschutt-Wiederverwertung, für die Betonherstellung und als Bauwerkhof. Diese Aufgaben und der in den vergangenen Jahren zunehmende Platzbedarf führen dazu, auf dem topografisch durch Hanglage und Bahngleis eng begrenzten Areal neue Lösungen und eine bessere Ausnutzung zu suchen. Dies soll einerseits durch die Korrektur der eingezonten Gewerbefläche entlang des Hangfusses (Beschränkung auf die effektiv nutzbaren, ebenen Flächen) und andererseits durch die Einzonung von angrenzenden Flächen im Norden und im Süden des Kieswerkareals geschehen. Die dafür erforderliche Zonenplanänderung erfordert die Zustimmung der Davoser Stimmberechtigten.
Bei der vor Jahren vollzogenen Einzonung des Kieswerkareals im Gebiet Sandgruoba wurde die Gewerbezone «am Reissbrett entworfen» und nicht nach tatsächlicher Verwendbarkeit der Bodenfläche. In den sehr steilen Hängen kann unmöglich eine Gewerbenutzung stattfinden, diese Hänge sollen deshalb ausgezont werden. Diesem unsinnigen Zustand zu begegnen und die Gewerbezone um das Kieswerk nach effektiv nutzbarer Fläche zu optimieren, ohne die ausgewiesene Bauzonenfläche zu vergrössern, ist der eine Grund dieser Vorlage. Der andere Grund ist die Umzonung der Einfahrt in das Kieswerkareal. Diese Fläche ist im Eigentum der Gemeinde, ist in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gelegen und wird als Zufahrt, von Zeit zu Zeit als Parkplatz und als Holzlagerplatz genutzt. Für diese zentral gelegene Parzelle ist eine bessere Verwendung, im Sinne der bereits örtlich vorherrschenden Gewerbenutzung, wünschenswert. Der knappe Boden in zentraler und verkehrsgünstiger Lage soll intensiver und volkswirtschaftlich sinnvoller genutzt werden können.
Vorlagen
Vorlage
2'408
334
- Leer
- 70
- Ungültig
- 22
- Stimmberechtigte
- 6'763
- Stimmbeteiligung
- 41.9%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 (PDF, 19.69 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Gemeinde 27-11-2016 |
Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf (PDF, 127.2 kB) | Download | 1 | Ergebnis kommunale Abstimmung 27-11-2016.pdf |